Haftung des Mieters
Ab dem Zeitpunkt der Übergabe ist der Mieter verpflichtet, das Mietobjekt so zu behandeln und zu nutzen, wie es ein verantwortungsbewusster, auf Werterhalt bedachter Eigentümer tun würde.
Der Mieter bestätigt mit seiner Unterschrift den Erhalt des Mietobjektes in einwandfreiem Zustand. Alle Mietobjekte sind bei Mietbeginn in einwandfreiem, betriebssicherem Zustand. Der Mieter muss bei Übernahme des Mietgegenstandes die Vollständigkeit des Mietobjektes und des Zubehörs prüfen. Der Vermieter ist bei der Prüfung auf Wunsch behilflich.
Bei Schäden am Mietobjekt durch Feuer, Diebstahl oder Verlust des Fahrzeugs haftet der Mieter in voller Schadenhöhe, sofern der Schaden nicht durch eine Versicherung gedeckt ist. Der Mieter ist auch bei extremen Wetterbedingungen (z. B. Hagel, Sturm, Überschwemmung, starker Schneefall) verpflichtet, das Mietfahrzeug vor Beschädigungen zu schützen.Für die Mietobjekte ist - auch aus Sicherheitsgründen - nur der bestimmungsgemäße Gebrauch zulässig. Alle Schutzvorrichtungen und Schutzvorschriften sind einzuhalten.
Keine Haftung durch die Versicherung oder unser Unternehmen besteht bei unbewilligten Fahrten und Fahrten unter Einfluss von Alkohol, Drogen oder Medikamenten. Dem Mieter ist eine generelle Zweckentfremdung des Mietfahrzeuges (z. B. Teilnahme an Wettrennen, Fahrtraining usw.) untersagt. Der Mieter haftet in jedem Fall in voller Höhe bei Beschädigungen durch die Ladung (Dach, Gepäckraum usw.), Beschädigungen im Innenbereich des Fahrzeugs und bei Beschädigungen an Reifen und Felgen.
Signalisieren die Kontrollleuchten im/am Mietobjekt (Ölstand/Öldruck, Wasser, Temperatur, Bremsenverschleiß usw.) ein Problem, so ist der Mieter verpflichtet, diese Warnungen umgehend zu beachten und gegebenenfalls das Fahrzeug außer Betrieb zu nehmen. Der Mieter haftet für alle Schäden am Fahrzeug, die auf Bedienungsfehler während der Mietzeit zurückzuführen sind. Für die Dauer der durch einen technischen Defekt bedingten Gebrauchsbeeinträchtigung ist der Tagesmietpreis um 1/24 je angefangene Stunde zu mindern.
Fahrten ins Ausland (auch EU-Ausland) sind bei Buchung anzugeben und vom Vermieter zu bestätigen. Gegebenenfalls sind Fahrten ins Ausland (außerhalb der EU) untersagt. Auch bei genehmigten Fahrten ins Ausland hat der Mieter dafür zu sorgen, dass alle notwendigen Unterlagen vorhanden sind und die gesetzlichen Bestimmungen des jeweiligen Landes erfüllt und eingehalten werden. Kein Versicherungsschutz besteht bei Verwendung des Anhängers durch ein Zugfahrzeug mit ausländischem Kennzeichen.
Das Mietfahrzeug darf ausnahmslos nur von den bei Mietbeginn bekanntgegebenen Fahrern gelenkt werden. Eine Weitergabe an Dritte ist nicht zulässig. Ein gültiger Führerschein muss von allen Fahrern spätestens bei Mietbeginn vorgelegt werden. Die Mitnahme von Tieren in nicht dafür geeigneten Käfigen oder Behältern ist untersagt. Der Mieter verpflichtet sich, die einschlägigen Bestimmungen der Unfallverhütungsvorschriften und die entsprechenden Bestimmungen der StVO zu beachten und einzuhalten.Bei Lenkererhebungen und Anonymverfügungen seitens der Behörde werden die Daten der Mieter an die zuständige Behörde weitergegeben.
Alle Fahrzeuge sind Nichtraucherfahrzeuge. Das Rauchen ist daher ausnahmslos untersagt.
Die Mietgegenstände werden gereinigt übergeben und sind in einem angemessenen Zustand zurückzugeben. Starke Verschmutzungen sind zu vermeiden. Bei übermäßiger Verschmutzung können zusätzliche Reinigungsgebühren anfallen. Diese Gebühren entstehen, wenn das Fahrzeug/die Maschine so stark verschmutzt ist, dass eine außergewöhnlich gründliche Reinigung erforderlich ist, die über den üblichen Reinigungsaufwand hinausgeht. Beispiele für solche starken Verschmutzungen können z. B. hartnäckiger Schmutz, Schlamm, Tierhaare oder eine Ansammlung von Müll und Essensresten im Fahrzeug sein.
Der Mieter verzichtet auf jegliche Schadensersatzansprüche aus diesem Mietverhältnis.